Finanzierung

Finanzierung

Die Finanzierungsvarianten:

Zur Durchführung der verbrauchsabhängigen Abrechnung nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung benötigt man eine entsprechende Messausstattung. Hier stellt sich zuerst die Frage nach der sinnvollsten Art der Finanzierung. Je nach Investitionsbereitschaft bietet Delta-t hier genau die jeweils passende Variante an:

Miete

Delta-t bleibt Eigentümer der Erfassungsgeräte.

Die Verantwortung für die Betriebsbereitschaft und die Funktionsfähigkeit der Erfassungsgeräte wird im Rahmen eines Mietvertrages von Delta-t übernommen.

Bei einem Gerätedefekt sind die Reparatur- bzw. Austauschkosten durch den Mietvertrag abgedeckt.

Die Mietkosten für Erfassungsgeräte gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten einer zentralen Heizungsanlage und werden im Rahmen der verbrauchsabhängigen Abrechnung auf die Nutzer (Mieter) verteilt.

Bei eichpflichtigen Geräten stellt Delta-t im Rahmen des laufenden Mietvertrages spätestens zum Ablauf der Eichfrist den rechtzeitigen Austausch sicher. Die Geräteausstattung in der Liegenschaft ist damit immer auf den gesetzlich gültigen und aktuellen Stand der Technik.

Kauf mit Wartung

Der Käufer wird nach Bezahlung Eigentümer der Erfassungsgeräte.

Die Verantwortung für die Betriebsbereitschaft und die Funktionsfähigkeit der Erfassungsgeräte wird im Rahmen eines Wartungsvertrages von Delta-t übernommen.

Bei einem Gerätedefekt sind die Reparatur- bzw. Austauschkosten durch den Wartungsvertrag abgedeckt.

Die Wartungskosten für Erfassungsgeräte gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten einer zentralen Heizungsanlage und werden im Rahmen der verbrauchsabhängigen Abrechnung auf die Nutzer (Mieter) verteilt.

Bei eichpflichtigen Geräten stellt Delta-t im Rahmen des Wartungsvertrages spätestens zum Ablauf der Eichfrist den rechtzeitigen Austausch sicher. Die Geräteausstattung in der Liegenschaft ist damit immer auf dem gesetzlich gültigen und aktuellen Stand der Technik.

Kauf

Der Käufer wird nach Bezahlung Eigentümer der Erfassungsgeräte. Er ist damit für deren Betriebsbereitschaft und Funktionsfähigkeit verantwortlich.

Bei einem Gerätedefekt müssen die Reparatur- bzw. Austauschkosten vom Eigentümer getragen werden.

Bei eichpflichtigen Geräten hat der Eigentümer spätestens zum Ablauf der Eichfrist für den rechtzeitigen Austausch zu sorgen.

Die Kosten für die Austauschgeräte sind vom Eigentümer zu tragen.

Gerne berät Sie natürlich Ihr Delta-t Partner auch persönlich über die für Sie sinnvollste Form der Geräteanschaffung und die dafür geltenden gesetzlichen Vorschriften.