komfortabel!
Haben Sie gewusst, dass Delta-t Funksysteme eine zuverlässige und zukunftssichere Lösung für die Erfüllung der Anforderungen der EED-Richtlinie und der Heizkostenverordnung bieten? Mit fernauslesbaren Messgeräten und dem Delta-t Gateway ist eine regelmäßige Übertragung von Verbrauchsdaten ohne Ablesung vor Ort oder Terminvereinbarung möglich, was den Komfort für Eigentümer und Mieter deutlich erhöht.
EED-Konformität
Am 1. Dezember 2021 ist die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft getreten. Sie setzt die Vorgaben der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in deutsches Recht um.
Ziel ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden weiter zu senken. Die neue HKVO verpflichtet Eigentümer zum Einsatz fernsauslesbarer Messtechnik und Bereitstellung monatlicher Verbrauchsinformationen an die Bewohner.
Mit unseren Lösungen erfüllen Sie alle neuen Anforderungen – komfortabel und einfach.
Unser Weg zur EED-Konformität:
Welche Vorteile bietet das Delta-t Funksystem?
Delta-t kann nahezu alle Messgeräte mit Funk-Kommunikation anbieten. Die Komponenten unseres Funksystems erfassen den Verbrauch fortlaufend und speichern Zwischenwerte in regelmäßigen Abständen, sowie den Gesamtverbrauch der Abrechnungsperiode. Diese Werte werden per integriertem Funksender übermittelt und stehen dem Messdienst zur Verfügung, ohne die betroffene Liegenschaft betreten zu müssen. Das Einrichten des jährlichen Ablesetermins gehört für die Bewohner der Abrechnungsobjekte damit genauso der Vergangenheit an, wie das lästige Verrücken von Einrichtungsgegenständen. Die Ablesedaten stehen in Echtzeit zur Verfügung, wobei zusätzlich Übertragungsfehler oder Fehlablesungen ausgeschlossen werden.
- Zuverlässige Datenübermittlung ohne Übertragungsfehler
- Keine Terminvereinbarung für die Ablesung notwendig
- Wohnung muss zum Ablesen nicht betreten werden
- Kein Verrücken der Möbel mehr notwendig
- Leerstandswohnungen können auch abgelesen werden
- Keine Sonder- oder Nachtermine notwendig
- Schätzung einzelner Geräte entfällt
- Hohe Rechtssicherheit bei der Verbrauchskostenabrechnung
- Wegfall von Zwischenablesungen, da Monatsverbrauchswerte automatisch übermittelt werden
Einsatzorte von Funkgeräten
Gerne statten wir Ihre Liegenschaft technisch so aus, dass die Umsetzung der monatlichen Verbrauchsinformation zukünftig möglich wird. Mit dem Delta-t Gateway werden die Verbrauchswerte zuverlässig und sicher monatlich in unsere Daten-Cloud übermittelt. Diese Werte werden dann ausgewertet, aufbereitet und können zukünftig zur monatlichen Verbrauchsinformation verwendet werden.
Fahren Sie mit der Maus über die roten Icons, um mehr über die jeweiligen Einsatzorte zu erfahren.
Das Delta-t Gateway empfängt alle Verbrauchs- und Gerätedaten und sendet diese selbstständig über das Mobilfunknetz an die Delta-t Cloud.
Funk-Rauchwarnmelder überprüfen, speichern und übertragen ihren Gerätestatus selbst.
An Heizkörpern können Funk-Heizkostenverteiler eingesetzt werden.
Den Kalt- und Warmwasserverbrauch ermitteln Funk-Wasserzähler.
Je nach technischer Anforderung können Funk-Wärmezähler eingesetzt werden.
In der Delta-t Cloud werden die Verbrauchs- und Gerätedaten ausgewertet und aufbereitet. Unser Mieterportal ist direkt mit der Cloud verbunden, sodass die Mieter ihre Verbrauchsanteile regelmäßig einsehen können.
Wie erhalten die Mieter die unterjährige Verbrauchsinformationen (uVI)?
Der beschriebene Ablauf ist exemplarisch und kann bei einzelnen Delta-t Niederlassungen systembedingt geringfügig abweichen. Ihr zuständiger Delta-t Partner informiert Sie hierzu gerne.
Voraussetzung ist die Ausstattung der Liegenschaft mit fernauslesbarer Technik und Gateways. Eigentümer bzw. Verwalter können dann per Beauftragung jede Liegenschaft einzeln im Delta-t Mieterportal aktivieren.
Mit der Beauftragung wird für den Eigentümer bzw. die Hausverwaltung der Zugang in die Delta-t Cloud aktiviert.
Entsprechende Liegenschaften werden von Delta-t im Mieterportal zur Verwaltung der Nutzerdaten und Verbrauchsdarstellung bereitgestellt.
Eigentümer bzw. Verwalter können nun die Mieter im Delta-t Mieterportal freischalten. Hierfür muss jeweils eine E-Mail-Adresse angegeben werden, mit der die Nutzer über die monatliche Verbrauchsdarstellung informiert werden können.
Mit der Freischaltung erhält ein Nutzer eine Bestätigungsmail mit Begrüßungsanschreiben.
Alternative Varianten der Nutzerinformation können mit dem jeweiligen Delta-t Partner abgestimmt werden.
Verwendung des Delta-t Mieterportals durch die Mieter. Der Zugang findet per QR-Code oder E-Mail-Adresse plus Passwort statt.
Online-Darstellung der aktuellen Verbrauchsanteile für Heizung und Warmwasser und zusätzlich Zugriff auf die monatlichen Verbrauchsdarstellungen.
Automatische Benachrichtigung über neue monatliche Verbrauchsdarstellung und Bereitstellung derselben zum Download.
Eigentümer bzw. Hausverwaltungen können jederzeit Änderungen an den Mieterdaten vornehmen.
Bei Mieterwechseln erfolgt die Freischaltung des neuen Nutzers automatisch mit der Erfassung der Wechseldaten im Delta-t-Mieterportal.
Der ausziehende Mieter hat dann nur noch Zugriff auf seine Verbrauchsdaten bis zum Auszugsdatum.
Kontakt
Sie möchten sich persönlich beraten lassen?
Kontaktieren Sie uns oder einen unserer Partner über das Kontaktformular.
FAQ's zur Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO)
Die Umsetzung der Europäischen Energie-Effizienz-Richtlinie (EED) innerhalb der Heizkostenverordnung hat Auswirkungen auf Besitzer bzw. Verwalter von Immobilien.
Nachfolgend sollen die wichtigsten Fragen zum bestehenden Handlungsbedarf seitens der Eigentümer behandelt werden:
Das ist davon abhängig, ob in der betroffenen Liegenschaft bereits fernauslesbare Geräte installiert sind.
In diesem Fall besteht eine Frist zur Umrüstung auf fernauslesbare Technik bis spätestens 31.12.2026. Falls bis dahin ein Austausch vorhandener Zähler oder Heizkostenverteiler notwendig ist, darf jedoch nur noch fernauslesbare Technik verwendet werden. Im Nachgang an den Tausch greifen die Vorgaben der HKVO bei Vorhandensein fernauslesbarer Technik (siehe „Es sind bereits fernauslesbare Geräte installiert“).
Im Falle eines anstehenden Gerätetausches werden Sie von Delta-t auf jeden Fall im Vorfeld über damit verbundene Notwendigkeiten informiert.
Gemäß HKVO sind Vermieter solcher Anlagen ab 01.01.2022 verpflichtet, den Bewohnern einmal im Monat unterjährige Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen.
Entsprechend aufbereitete Daten können den Mietern über das Delta-t Mieterportal zugänglich gemacht werden. Hierfür müssen in der Liegenschaft jedoch zwingend Gateways installiert werden, damit Delta-t jeweils aktuelle Daten vorliegen.
Das Delta-t Gateway ist ein stationärer Datensammler, der eine regelmäßige Übermittlung von Verbrauchswerten der fernauslesbaren Erfassungsgeräte an die Delta-t Cloud automatisiert gewährleistet. Diese bilden die Grundlage für die Darstellung der Verbrauchsanteile der Mieter innerhalb des Delta-t Mieterportals (vgl. Informationsblatt „Delta-t Gateway“).
Die Installation der Gateways können Sie bequem bei Ihrem Delta-t Partner beauftragen. Die Bestimmung der benötigten Anzahl an Gateways nimmt der Delta-t Kundendienst im Zuge der Montage jeweils vor Ort vor.
Der Aufwand für die Anschaffung und Einrichtung der Gateways, Anbindung an die Delta-t Cloud und die regelmäßigen Auslesungen, Übermittlung und Archivierung der Verbrauchsdaten usw. ist innerhalb der Servicerechnung für die Abrechnungsdienstleistung abgedeckt. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Nutzung der Gateways. Diese werden von Delta-t im Rahmen des Abrechnungsdienstes gestellt.
*Die Finanzierung der Gateways erfolgt individuell mit der jeweiligen Delta-t Niederlassung und kann daher im Einzelfall abweichen. Ihr zuständiger Delta-t Partner informiert Sie hierzu gerne.
Mit dem Delta-t Mieterportal können Sie Ihren Mietern alle geforderten Daten ganz bequem monatlich elektronisch zur Verfügung stellen. Nach entsprechender Beauftragung bei Delta-t wird dem Verwalter ein Zugang eingerichtet und die betroffenen Liegenschaften eingestellt. Damit werden die Mieter in die Lage versetzt, Ihren Verbrauchsanteil monatlich einschätzen zu können, anstatt bisher nur jährlich im Rahmen der Heizkostenabrechnung (vgl. Informationsblatt „Delta-t Mieterportal“).
Sollten einzelne Mieter nicht in der Lage sein, elektronische Informationen zu verarbeiten (keine E-Mail-Adresse und/oder Internetzugang), können wir dem Verwalter die unterjährige Verbrauchsinformation für diese Bewohner auch als PDF zur Verfügung stellen. Die entsprechende Einstellung kann im Mieterportal vorgenommen werden.
Die Pflicht zur unterjährigen Verbrauchsinformation besteht auch bei solchen Anlagen. Allerdings natürlich nur für den Verbrauchsanteil der Gerätegattung, die bereits fernauslesbar ist, z. B. nur für die Heizkostenverteiler (Wärme) oder eben nur die Warmwasserzähler.
Die Abrechnung von Kaltwasser unterliegt nicht den Vorgaben der Heizkostenverordnung. Dennoch ist es im Sinne einer einheitlichen Auslesung natürlich absolut sinnvoll, auch fernauslesbare Kaltwasserzähler zu installieren. Dies erspart den Mietern zukünftig für Ablesetermine vor Ort anwesend sein zu müssen und ist vor allem auch aus wirtschaftlicher Sicht empfehlenswert, da zusätzliche vor Ort Termine natürlich auch zusätzliche Kosten verursachen würden.