Informationen in der Abrechnung (IDA)

Trans­pa­renz schafft
Ein­spar­­po­tentiale

In der novellierten Fassung der Heizkostenverordnung aus dem Jahr 2021 werden an die Heizkostenabrechnung weitere Anforderungen formuliert. Mit dem Ziel, die Transparenz der Abrechnung zu erhöhen, sind zusätzliche Informationen vorgesehen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Bewohner für einen sparsamen Umgang mit Energie zu sensibilisieren.

Zielsetzung der IDA

Die IDA bietet Wohnungsnutzern innerhalb der Heizkostenabrechnung zusätzliche Informationen über den Energieverbrauch und die Emissionen des Gebäudes.

Hierzu werden individuelle Verbrauchsdaten dargestellt und mit dem Vorjahr sowie einem normierten Durchschnittsnutzer verglichen, um den Nutzern Einsparpotentiale aufzuzeigen.

Durch diese neue Transparenz sollen die Bewohner ermutigt werden, aktiv zur Senkung des Energiebedarfs beizutragen und somit den Ausstoß von CO2 deutlich zu reduzieren.

Mehr über die EED erfahren
Informationen in der Abrechnung

Inhalte der IDA im Überblick:

Angaben über den Anteil der eingesetzten Energieträger (Brennstoffmix)

Angaben zu den Treibhausgasemissionen (CO2) und den Primärenergiefaktor (vorerst nur bei Fernwärme)

Informationen zu Steuern, Abgaben und Zöllen der Energierechnung

Kontaktinformationen von Verbraucherorganisationen und Schlichtungsstellen

Verbrauchsvergleich zum normierten Durchschnittsnutzer

Witterungsbereinigter Vergleich zum Vorjahr

Energieverbrauch in Kilowattstunden

Auswirkungen der HKVO 2021

Was bedeutet das für Sie?

Die Heizkostenverordnung 2021 verpflichtet Gebäudeeigentümer zum Ausweis zusätzlicher Informationen innerhalb von Jahresabrechnungen, deren Zeiträume ab dem 01. Dezember 2021 begonnen haben. Viele der geforderten Daten werden von Delta-t ohne Handlungsbedarf des Auftraggebers auf Basis der vorhandenen Verbräuche automatisch in den Abrechnungen abgebildet.

Bei Einsatz von Fernwärme benötigen wir vom Kunden den CO2-Emissionsfaktor sowie eine Angabe zum Primärenergiefaktor des Wärmenetzes. Diese Informationen finden Sie auf der Rechnung Ihres Wärmelieferanten oder dessen Internetseite.

Falls weitere Energieeinträge aus (kostenfreier) erneuerbarer Energie vorliegen, bitten wir um entsprechenden Hinweis bei der Kosteneingabe.

Transparenz bei Energiekosten

Steuern, Abgaben und Zölle:

In nachfolgender Aufstellung sind die Steuern, Abgaben und Zölle aufgeführt, die im jeweiligen Energieträger enthalten sind.

Bitte beachten Sie, dass die Tabelle nur im Querformat auf Ihrem Smartphone angezeigt werden kann. Wenn Sie die Tabelle betrachten möchten, empfehlen wir Ihnen, Ihr Smartphone um 90 Grad zu drehen. Alternativ steht Ihnen die Betrachtung der Tabelle auf einem Laptop oder Desktop-PC zur Verfügung.


Brennstoff Steuern Abgaben
Abwärme aus Prozessen (out) 1. Mehrwertsteuer
Abwärme aus Prozessen (prod) 1. Mehrwertsteuer
Biogas, gebäudenah 1. Energiesteuer
2. Mehrwertsteuer
1. CO2-Abgabe
Biogas 1. Energiesteuer
2. Mehrwertsteuer
1. CO2-Abgabe
2. Netzentgelt
3. Konzessionsabgaben
Bioöl
Bioöl, gebäudenah
Braunkohle 1. Energiesteuer
2. Mehrwertsteuer
1. CO2-Abgabe
Erdgas H 1. Energiesteuer
2. Mehrwertsteuer
1. CO2-Abgabe
2. Netzentgelt
3. Konzessionsabgaben
Erdgas L 1. Energiesteuer
2. Mehrwertsteuer
1. CO2-Abgabe
2. Netzentgelt
3. Konzessionsabgaben
Erdwärme 1. Stromsteuer
2. Mehrwertsteuer
1. EEG-Umlage
2. KWK-Umlage
3. Umlage nach §19 StromNEV
4. Offshore-Netzumlage
5. Umlage für abschaltbare Lasten (AbLa)
6. Konzessionsabgabe
Fernwärme 1. Mehrwertsteuer
Flüssiggas, Biogen 1. Energiesteuer
2. Mehrwertsteuer
1. CO2-Abgabe
2. Netzentgelt
3. Konzessionsabgaben
Fernw. Heizwerk, erneuerbar 1. Mehrwertsteuer
Fernw. Heizwerk, fossil 1. Mehrwertsteuer
Fernw. Heizwerk, gasförmig/flüssig 1. Mehrwertsteuer
Fernw. KWK, erneuerbar 1. Mehrwertsteuer
Fernw. KWK, fossil 1. Mehrwertsteuer
Fernw. KWK, gasförmig/flüssig 1. Mehrwertsteuer
Flüssiggas 1. Energiesteuer
2. Mehrwertsteuer
1. CO2-Abgabe
2. Förderabgaben
3. Konzessionsabgaben
Stadtgas 1. Energiesteuer
2. Mehrwertsteuer
1. CO2-Abgabe
2. Förderabgaben
3. Konzessionsabgaben
Holzhackschnitzel 1. Mehrwertsteuer (7%)
Holz 1. Mehrwertsteuer (7%)
Holzpellets 1. Mehrwertsteuer (7%)
Kälte (Erdkälte, Umgebungskälte) 1. Stromsteuer
2. Mehrwertsteuer
1. EEG-Umlage
2. KWK-Umlage
3. Umlage nach §19 StromNEV
4. Offshore-Netzumlage
5. Umlage für abschaltbare Lasten (AbLa)
6. Konzessionsabgabe
Koks 1. Energiesteuer
2. Mehrwertsteuer
1. CO2-Abgabe
Verdrängungsstrommix für KWK
leichtes Heizöl 1. Energiesteuer
2. Mehrwertsteuer
1. CO2-Abgabe
schweres Heizöl 1. Energiesteuer
2. Mehrwertsteuer
1. CO2-Abgabe
Verbr. von Siedlungsabfällen
Strom gebäudenah
Steinkohle 1. Energiesteuer
2. Mehrwertsteuer
1. CO2-Abgabe
Strom 1. Stromsteuer
2. Mehrwertsteuer
1. EEG-Umlage
2. KWK-Umlage
3. Umlage nach §19 StromNEV
4. Offshore-Netzumlage
5. Umlage für abschaltbare Lasten (AbLa)
6. Konzessionsabgabe
Verbrauch richtig einordnen

Was bedeutet "witterungs­bereinigt"?

Nicht erst in Zeiten der Klimaerwärmung stellen wir fest, dass sich das Wetter regelmäßig verändert und der Jahresdurchschnitt der Temperatur jährlich unterschiedlich ausfällt. Diese Veränderungen haben Einfluss auf unser Heizverhalten.

Um diese Schwankungen definieren zu können ermittelt der Deutsche Wetterdienst regelmäßig standortbezogene Wetterdaten und bildet daraus regionale Klimafaktoren. Auf diese Weise können die klimatischen Auswirkungen jeder Region innerhalb der Abrechnung berücksichtigt werden. Die ermittelten Verbrauchswerte werden hierzu mit dem jeweilig aktuellen Klimafaktor der betroffenen Region multipliziert, was den sogenannten „witterungsbereinigten Verbrauch“ ergibt.

Hat ein Nutzer während einer Abrechnungsperiode z.B. gegenüber dem im Durchschnitt wärmeren Vorjahr denselben Verbrauch, bedeutet das witterungsbereinigt eine Energieeinsparung.

Kontakte Verbraucher­organisationen:

Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, Endnutzervergleichsprofile sowie technische Spezifikationen für energiebetriebene Geräte können über nachfolgenden Kontaktadressen eingeholt werden:
Verbraucherzentrale Deutschland (vzbv.de)
Bund der Energieverbraucher (energieverbraucher.de)
Dena, Deutsche Energieagentur (dena.de)

Kontakte Streit­beteiligung

Zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz verweisen wir auf die Seite des Bundesjustizamtes:
Bundesjustizamt.de
Kontakt

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