Einsparpotentiale
In der novellierten Fassung der Heizkostenverordnung aus dem Jahr 2021 werden an die Heizkostenabrechnung weitere Anforderungen formuliert. Mit dem Ziel, die Transparenz der Abrechnung zu erhöhen, sind zusätzliche Informationen vorgesehen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Bewohner für einen sparsamen Umgang mit Energie zu sensibilisieren.
Zielsetzung der IDA
Die IDA bietet Wohnungsnutzern innerhalb der Heizkostenabrechnung zusätzliche Informationen über den Energieverbrauch und die Emissionen des Gebäudes.
Hierzu werden individuelle Verbrauchsdaten dargestellt und mit dem Vorjahr sowie einem normierten Durchschnittsnutzer verglichen, um den Nutzern Einsparpotentiale aufzuzeigen.
Durch diese neue Transparenz sollen die Bewohner ermutigt werden, aktiv zur Senkung des Energiebedarfs beizutragen und somit den Ausstoß von CO2 deutlich zu reduzieren.
Informationen in der Abrechnung
Inhalte der IDA im Überblick:
Auswirkungen der HKVO 2021
Was bedeutet das für Sie?
Die Heizkostenverordnung 2021 verpflichtet Gebäudeeigentümer zum Ausweis zusätzlicher Informationen innerhalb von Jahresabrechnungen, deren Zeiträume ab dem 01. Dezember 2021 begonnen haben. Viele der geforderten Daten werden von Delta-t ohne Handlungsbedarf des Auftraggebers auf Basis der vorhandenen Verbräuche automatisch in den Abrechnungen abgebildet.
Bei Einsatz von Fernwärme benötigen wir vom Kunden den CO2-Emissionsfaktor sowie eine Angabe zum Primärenergiefaktor des Wärmenetzes. Diese Informationen finden Sie auf der Rechnung Ihres Wärmelieferanten oder dessen Internetseite.
Falls weitere Energieeinträge aus (kostenfreier) erneuerbarer Energie vorliegen, bitten wir um entsprechenden Hinweis bei der Kosteneingabe.
Transparenz bei Energiekosten
Steuern, Abgaben und Zölle:
In nachfolgender Aufstellung sind die Steuern, Abgaben und Zölle aufgeführt, die im jeweiligen Energieträger enthalten sind.
Brennstoff | Steuern | Abgaben |
---|---|---|
Abwärme aus Prozessen (out) | 1. Mehrwertsteuer | |
Abwärme aus Prozessen (prod) | 1. Mehrwertsteuer | |
Biogas, gebäudenah | 1. Energiesteuer 2. Mehrwertsteuer |
1. CO2-Abgabe |
Biogas | 1. Energiesteuer 2. Mehrwertsteuer |
1. CO2-Abgabe 2. Netzentgelt 3. Konzessionsabgaben |
Bioöl | ||
Bioöl, gebäudenah | ||
Braunkohle | 1. Energiesteuer 2. Mehrwertsteuer |
1. CO2-Abgabe |
Erdgas H | 1. Energiesteuer 2. Mehrwertsteuer |
1. CO2-Abgabe 2. Netzentgelt 3. Konzessionsabgaben |
Erdgas L | 1. Energiesteuer 2. Mehrwertsteuer |
1. CO2-Abgabe 2. Netzentgelt 3. Konzessionsabgaben |
Erdwärme | 1. Stromsteuer 2. Mehrwertsteuer |
1. EEG-Umlage 2. KWK-Umlage 3. Umlage nach §19 StromNEV 4. Offshore-Netzumlage 5. Umlage für abschaltbare Lasten (AbLa) 6. Konzessionsabgabe |
Fernwärme | 1. Mehrwertsteuer | |
Flüssiggas, Biogen | 1. Energiesteuer 2. Mehrwertsteuer |
1. CO2-Abgabe 2. Netzentgelt 3. Konzessionsabgaben |
Fernw. Heizwerk, erneuerbar | 1. Mehrwertsteuer | |
Fernw. Heizwerk, fossil | 1. Mehrwertsteuer | |
Fernw. Heizwerk, gasförmig/flüssig | 1. Mehrwertsteuer | |
Fernw. KWK, erneuerbar | 1. Mehrwertsteuer | |
Fernw. KWK, fossil | 1. Mehrwertsteuer | |
Fernw. KWK, gasförmig/flüssig | 1. Mehrwertsteuer | |
Flüssiggas | 1. Energiesteuer 2. Mehrwertsteuer |
1. CO2-Abgabe 2. Förderabgaben 3. Konzessionsabgaben |
Stadtgas | 1. Energiesteuer 2. Mehrwertsteuer |
1. CO2-Abgabe 2. Förderabgaben 3. Konzessionsabgaben |
Holzhackschnitzel | 1. Mehrwertsteuer (7%) | |
Holz | 1. Mehrwertsteuer (7%) | |
Holzpellets | 1. Mehrwertsteuer (7%) | |
Kälte (Erdkälte, Umgebungskälte) | 1. Stromsteuer 2. Mehrwertsteuer |
1. EEG-Umlage 2. KWK-Umlage 3. Umlage nach §19 StromNEV 4. Offshore-Netzumlage 5. Umlage für abschaltbare Lasten (AbLa) 6. Konzessionsabgabe |
Koks | 1. Energiesteuer 2. Mehrwertsteuer |
1. CO2-Abgabe |
Verdrängungsstrommix für KWK | ||
leichtes Heizöl | 1. Energiesteuer 2. Mehrwertsteuer |
1. CO2-Abgabe |
schweres Heizöl | 1. Energiesteuer 2. Mehrwertsteuer |
1. CO2-Abgabe |
Verbr. von Siedlungsabfällen | ||
Strom gebäudenah | ||
Steinkohle | 1. Energiesteuer 2. Mehrwertsteuer |
1. CO2-Abgabe |
Strom | 1. Stromsteuer 2. Mehrwertsteuer |
1. EEG-Umlage 2. KWK-Umlage 3. Umlage nach §19 StromNEV 4. Offshore-Netzumlage 5. Umlage für abschaltbare Lasten (AbLa) 6. Konzessionsabgabe |
Verbrauch richtig einordnen
Was bedeutet "witterungsbereinigt"?
Nicht erst in Zeiten der Klimaerwärmung stellen wir fest, dass sich das Wetter regelmäßig verändert und der Jahresdurchschnitt der Temperatur jährlich unterschiedlich ausfällt. Diese Veränderungen haben Einfluss auf unser Heizverhalten.
Um diese Schwankungen definieren zu können ermittelt der Deutsche Wetterdienst regelmäßig standortbezogene Wetterdaten und bildet daraus regionale Klimafaktoren. Auf diese Weise können die klimatischen Auswirkungen jeder Region innerhalb der Abrechnung berücksichtigt werden. Die ermittelten Verbrauchswerte werden hierzu mit dem jeweilig aktuellen Klimafaktor der betroffenen Region multipliziert, was den sogenannten „witterungsbereinigten Verbrauch“ ergibt.
Hat ein Nutzer während einer Abrechnungsperiode z.B. gegenüber dem im Durchschnitt wärmeren Vorjahr denselben Verbrauch, bedeutet das witterungsbereinigt eine Energieeinsparung.
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