FAQ uVI

Fragen & Antworten
zur uVI

Haben Sie Schwierigkeiten mit dem uVI-Portal (unterjährige Verbrauchsinformationen) oder wissen nicht, wie Sie es bedienen sollen? Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Erklärungen und Informationen, damit Sie die einzigartigen Vorteile des Portals nutzen können.

Alles aus einer Hand

Abrechnung und regel­mäßige Verbrauchs­information vom Dienstleister Ihres Vertrauens. Gerade bei komplexen Themen brauch man einen kompetenten Ansprechpartner. Hier hat sich unser Konzept der Kundennähe und persönlichen Beratung jahrelang bewährt.

Komfortable Umsetzung

Mit der Delta-t Lösung können Sie die unterjährige Verbrauchs­information mit minimalem Aufwand umsetzen. Einmal eingerichtet erfolgt die monatliche Bereitstellung automatisch. So bieten Sie Ihren Mietern einen kompakten Überblick über deren Verbräuche und tragen damit nachhaltig zum Klimaschutz bei.

Sicherheit hat Priorität

Die unterjährige Verbrauchs­information bei Delta-t erfüllt natürlich alle Anforderungen der Heizkosten­verordnung. Mit der Pflege der Bewohner­daten auf dem Delta-t Mieter­portal stellen Sie sicher, dass personen­bezogene Daten nur dem vorgesehenen Adressaten zugehen.

Wichtige Informationen zur

Bereitstellung der uVI

Im Gegensatz zur Heizkostenabrechnung sollen die unterjährigen Verbrauchsinformationen den Mietern ermöglichen, schon während der Abrechnungsperiode den eigenen Anteil am Heiz- und Warmwasserverbrauch der Liegenschaft einschätzen zu können.

Gemäß gesetzlicher Vorgaben werden dabei nur Verbrauchstendenzen in kWh abgebildet, aber ausdrücklich nicht die Verbrauchswerte der Heizkostenabrechnung. (Anlagen mit Wärmezählern ausgenommen)

Die dargestellten kWh-Werte werden lediglich rechnerisch aus den Verbrauchseinheiten der Heizkostenverteiler oder dem Warmwasserverbrauch der jeweiligen Wohnung gebildet.

Diese Vorgehensweise ist bei allen Wohnungen einer Liegenschaft exakt gleich, Wehalb die Darstellung in der uVI den Nutzern eine Einordnung des eigenen Verbrauchsanteils ermöglicht.

Der Rechenweg zur Ermittlung und Darstellung der vom Gesetzgeber geforderten Verbrauchswerte ist auf der uVI ausdrücklich ausgewiesen.

Die häufigsten Fragen zur neuen Verbrauchsinformation haben wir nachfolgend nach Themengebieten zusammengestellt.

FAQ (Frequently Asked Questions)

Anmeldung auf dem Mieterportal

Nach dem Hochladen der Liegenschaftsdaten auf das Mieterportal durch den Messdienst, wird automatisch eine Begrüßungsmail an den jeweiligen Verwalter/Eigentümer verschickt, in der die Anmeldedaten ausgewiesen sind.

Falls der Login nicht funktioniert, prüfen Sie bitte ob alle Daten korrekt übernommen wurden.

Oft wird beim Kopieren des Passwortes unbewusst ein Leerzeichen am Ende das Passwortes eingefügt. In diesem Fall ist das Passwort nicht korrekt und das Leerzeichen muss zunächst entfernt werden.

Prüfen Sie, ob Sie sich mit der E-Mail-Adresse anmelden, die beim Messdienst hinterlegt ist. Auch hier führen Abweichungen zur Ablehnung des Zugangs. (z. B. @gmail statt @googlemail)

Wenn Ihnen die Login-Daten nicht mehr vorliegen, können Sie jederzeit neue Zugangsdaten erhalten. Fordern Sie hierzu einfach neue Zugangsdaten bei Ihrem Messdienst an. Wenn Sie sich bereits registriert haben und Ihr Passwort nicht mehr wissen, können Sie über den Button „Ich habe mein Passwort vergessen“ sich ein neues senden lassen.

FAQ (Frequently Asked Questions)

Einrichten der Nutzerdaten

Die Nutzerstruktur ist aus den Daten des Abrechnungsdienstes im Mieterportal angelegt worden. Ihre Aufgabe ist es nun, bei den Nutzern einzustellen, wie die uVI zugestellt werden soll. Hierzu klicken Sie auf den betroffenen Nutzer und wählen aus, ob die uVI per E-Mail zugestellt oder als PDF hinterlegt werden soll.

Bei der Auswahl „Dokumente erzeugen“ wird monatlich eine PDF Datei erstellt und so abgelegt, dass der Download und Ausdruck vom Kunden individuell erfolgen kann. Der automatische Ausdruck und Versand in Papierform wird wegen der hohen Kosten und Klimaschutzgründen nicht angeboten.

Wenn die uVI automatisch per E-Mail zugestellt werden soll, muss beim Mieter die aktuelle E-Mail-Adresse hinterlegt werden.

Nähere Informationen und Beschreibungen in der Anleitung oder im Film-Clip.

Sollte in einer Wohnung ein Nutzerwechsel stattfinden, müssen die Daten des Nachmieters eingepflegt werden. So kann einerseits gewährleistet werden, dass der neue Mieter auch wieder regelmäßige Informationen erhält. Andererseits wird damit vermieden, dass der Vormieter Zugang zu Verbrauchsdaten des Nachmieters erhält.

Hinweis:Nutzerwechsel müssen ausdrücklich über die entsprechende Funktion im Portal ausgeführt werden. Beim Überschreiben des Nutzernamens wird kein Nutzerwechsel ausgeführt.

Nähere Informationen und Beschreibungen in der Anleitung oder im Film-Clip.

Das ist problemlos innerhalb des Mieterportals möglich. Hierzu muss der betroffene Nutzer ausgewählt werden. Im Bereich „Aktionen“ kann die entsprechende Funktion ausgewählt werden.

Nähere Informationen oder Beschreibungen in der Anleitung.

Im Bereich Dokumente werden jeweils das Begrüßungsschreiben und die monatlichen Verbrauchsinformationen gemäß HKVO hinterlegt. Sie können den Filter benutzen, um z. B. schnell nach Dokumenten für einen bestimmten Nutzer oder ein Abrechnungsobjekt zu suchen.

Nähere Informationen und Beschreibungen in der Anleitung oder im Film-Clip.

Wohnungsnutzer im Sinne der HKVO ist immer der unmittelbare Besitzer, der die Wohnung bewohnt und den Verbrauch in der Nutzeinheit direkt steuert. Bei vermieteten Eigentumswohnungen innerhalb einer WEG ist dies der jeweilige Mieter. Erhalten die Eigentümer einer WEG die uVI vom Verwalter, müssen vermietende Eigentümer diese an den Mieter weiterleiten. Hierfür gibt es im Mieterportal eine entsprechende Funktion. Der Eigentümer ist in diesem Fall auch dafür verantwortlich, dass immer die Kontaktdaten des aktuellen Nutzers korrekt hinterlegt sind. Nur so kann er gewährleisten, dass die Information über die Verbrauchsdaten des Nachmieters nach einem Nutzerwechsel auch nur diesem zugänglich sind.

Hat die Hausverwaltung ein Objekt als WEG gekennzeichnet, so hat der Eigentümer vermieteter Wohnungen die Möglichkeit in seinem Bereich eine automatische Weiterleitung der uVI an den Mieter einzurichten. Auch der Download einer oder mehrerer uVIs (z.B. zum Ausdruck auf Papier) lässt sich in diesem Bereich organisieren und durchführen.

FAQ (Frequently Asked Questions)

Interpretation der Darstellung

In der Heizkostenverordnung ist gefordert, dass folgende Werte enthalten sein müssen:

  • Der Verbrauch des Nutzers für Heizung und Warmwasser in Kilowattstunden
  • Ein Vergleich dieses Verbrauchs mit dem Verbrauch des Vormonats, sowie dem gleichen Monat des Vorjahres
  • Einen Vergleich mit einem normierten Durchschnittsnutzer (Durchschnitt der Liegenschaft)

Mit der unterjährigen Verbrauchsinformation will der Gesetzgeber eine einheitliche Darstellung in Summe gewährleisten, die dem Nutzer zur Einschätzung seines Verbrauchsanteils ermöglicht. Ein direkter Vergleich mit den aktuellen Werten Ihrer Heizkostenverteiler und Wasserzählern ist daher nicht möglich.

Die Umrechnung der Einheiten von Heizkostenverteilern in Kilowattstunden erfolgt nach folgender Formel:

Der Bewertungsfaktor berücksichtigt Größe und Beschaffenheit des Heizkörpers.

Die Basisempfindlichkeit der Heizkostenverteiler ist eine Herstellerangabe und bei allen Heizkostenverteilern des gleichen Gerätetyps identisch.

Im Bereich Warmwasser erfolgt die Umrechnung von Kubikmeter in Kilowattstunden über die Formel:

1,163 * V * 50 = Verbrauch in kWh

V = Volumen Warmwasser (Verbrauch der Wohnung in Kubikmeter)
Grundlage der Berechnung ist die VDI-Richtlinie 2077, Blatt 3.2

Die Anzeige in der unterjährigen Verbrauchsinformation weicht ausdrücklich von den Angaben innerhalb der Heizkostenabrechnung ab! Quervergleiche sind deshalb nur innerhalb der uVI aussagekräftig und keinesfalls auf die Zählerstände der Warmwasserzähler oder der Heizkostenverteiler anwendbar.

Kontakt

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