
Während für die meisten Verbraucher bei der Kostenverteilung für Heizenergie, Warm- und Kaltwasser wohl die Verteilgerechtigkeit im Vordergrund stehen dürfte, verfolgte der Gesetzgeber bei der Formulierung der ersten Heizkostenverordnung (HeizkV) 1981 primär ein gänzlich anderes Ziel. Die HeizkV resultierte aus dem 1976 verabschiedeten Energieeinsparungsgesetz (EEG) und war damit eine direkte Folge der Ölkrise der 70er Jahre. Zu diesem Zeitpunkt wurde den Bundesbürgern deutlich vor Augen geführt, dass die natürlichen Ressourcen begrenzt sind und man damit sorgsam umgehen sollte. Um dieses Bewusstsein zu schärfen, wurde erstmals die verbrauchsabhängige Kostenverteilung gesetzlich vorgeschrieben.
Mit der Verbrauchserfassung und verursachungsgerechten Verteilung von Energiekosten kommt den Abrechnungsunternehmen daher ein gewichtiger Anteil an der Umsetzung der vom Gesetzgeber verfolgten Klimaschutzziele zu. Dieser Verantwortung stellen wir uns gerne und sind stolz, mit unserem Engagement Tag für Tag einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer Umwelt leisten zu können.