Schlagwort - 2015

Änderungen im Eich­gesetz ab 2015


Verschärfte Anforderungen an Verwender eichfähiger Messgeräte! Ab dem 01. Januar 2015 tritt das neue Gesetz zur Neuregelung des Messwesens (MessEG) in Kraft. Darin sind vom Gesetzgeber weitere Anforderungen an die Eigentümer von Immobilien formuliert, die wir nachfolgend für Sie zusammengestellt haben. Anzeigepflicht eichfähiger Messgeräte nach § 32 MessEG Laut Gesetzestext muss die...