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„Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG“
Als Reaktion auf die stark gestiegenen Energiekosten plant die Bundesregierung verschiedenen Maßnahmen, um private Haushalte und Unternehmen zu entlasten. Bis die Deckelung der Preissteigerungen für Gas, Wärme und Strom gesetzlich geregelt ist (Gas-, Wärme- und Strompreisbremse) soll bereits im Dezember eine kurzfristige Entlastung greifen. Mit Einführung der „Dezember-Soforthilfe“, die am 19 November 2022 in Kraft getreten ist, übernimmt die Bundesregierung die Kosten der Voraus- oder Abschlagszahlungen von Gas- oder Fernwärmekunden für den Monat Dezember. Besitzer von Immobilien, die mit einer zentralen Gasheizung oder Fernwärme beheizt werden, müssen diese Entlastung im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung ausweisen und an ihre Mieter weitergeben.
Die genauen Bedingungen und weitere Informationen erfahren Sie unter nachfolgenden Links zu Informationen der Bundesregierung:
Soforthilfe: Dezember-Abschlag für Gas und Wärme entfällt | Bundesregierung 30.01.2023
BMWK - Dezember-Abschlag für Gas und Wärme: Informationen für Mieterinnen und Mieter
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