Einer breiten Mehrheit der Bevölkerung ist inzwischen bekannt, dass „Energie sparen“ und „CO2-Ausstoß senken“ wichtige Instrumente sind, um die anspruchsvollen Klimaschutzziele der EU-Staaten realisieren zu können. Um auch im Gebäudesektor den nötigen Beitrag zu leisten, wurden von der Bundesregierung in den letzten Jahren zahlreiche Gesetze erlassen, welche nicht nur die energetischen Anforderungen an Neubauten drastisch erhöht haben, sondern auch die Eigentümer von Bestandsbauten dazu verpflichten, den energetischen Zustand ihrer Gebäude und heiztechnischen Anlagen zu ertüchtigen. Was viele Eigentümer jedoch noch nicht realisiert haben: Wurde es bislang eher als Kavaliersdelikt betrachtet, beispielsweise keinen hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage durchzuführen, ist es ab dem 01. Oktober 2024 mit einem deutlich höheren Risiko verbunden, sich über Energiesparvorschriften hinwegzusetzen. Denn dann tritt neben einer Reihe verschärfter Vorschriften im Gebäudeenergiegesetz (GEG) auch der neue Sanktions-Paragraph 108 in Kraft. Dieser sieht Bußgelder bis zu 50.000 € je nach Verstoß vor. Dazu kommt die Vorgabe, dass die Einhaltung der gesetzlichen Energiesparbestimmungen künftig von den Schornsteinfegern kontrolliert und Verstöße gemeldet werden müssen.

Wer also beispielsweise den vorgeschriebenen hydraulischen Abgleich der Heizanlage bislang nicht hat durchführen lassen, etwa um sich die Kosten dafür zu sparen, muss künftig mit der Verhängung von Bußgeld rechnen. Besonders gefährdet sind hier die Eigentümer von Gebäuden mit Einrohrheizsystemen, weil diese systemisch bedingt einerseits besonders anfällig für überhöhten Energieverbrauch sind, andererseits das Heizungsbau-Handwerk bei der Durchführung des hydraulischen Abgleichs vor weitaus größere Herausforderungen stellen als Zweirohranlagen. Nichtsdestotrotz sind die Eigentümer gesetzlich verpflichtet, nachhaltig dafür zu sorgen, dass ihre Anlagen nicht mehr Heizenergie verbrauchen, als bei Realisierung ordnungsgemäßer Betriebsvoraussetzungen erforderlich ist.

Es wird deshalb dringend empfohlen, sich möglichst zeitnah z.B. durch einen Energiefachberater aufklären zu lassen, welche Maßnahmen Sie in Ihrem Objekt ergreifen müssen. Investieren Sie Ihr Geld lieber in sinnvolle Verbesserungen der Betriebsführung Ihrer Anlagentechnik als in Bußgeldbescheide. Insbesondere bei erhöhtem Rohwärmeeintrag geht es nicht nur um die Erfüllung einer gesetzlichen Auflage, sondern um die Erschließung von tatsächlich erheblichen Energiesparpotentialen und Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. Möglicherweise hilft in solchen Fällen der Einbau einer elektronischen Massenstromregulierung (z.B. Kermi Eccolution oder GWG IndiControl). Es gibt am Markt auch Heizungsbauunternehmen, die sich auf die Sanierung von Einrohrheizsystemen spezialisiert haben. Fragen Sie z.B. bei Ihrer örtlichen Handwerksinnung nach, welche der Innungs-Unternehmen hier über einschlägige Erfahrung verfügen.


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