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Haben Sie´s bemerkt? Im Schatten von Kriegsberichten, Energiepreisbremsen und Härtefallhilfen ist am 24. Juni 2023 fast schon klammheimlich eine neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft getreten, mit welcher die aus dem Jahr 2020 stammende EU-Trinkwasserrichtlinie nun auch in Deutschland in nationales Recht umgesetzt wird.

In der Neufassung sieht die TrinkwV neue Parameter für einen risikobasierten Trinkwasserschutz vor und legt niedrigere Grenzwerte für Schadstoffe wie Chrom, Arsen und Blei fest. Besitzer von Wasserversorgungsanlagen werden verpflichtet, alte Bleileitungen spätestens bis zum 12.01.2026 stillzulegen oder auszutauschen. Einer Empfehlung der WHO folgend wird nicht mehr nur das Endprodukt Trinkwasser kontrolliert, sondern über eine Abschätzung der Risiken und daraus folgende Präventionsmaßnahmen über alle Prozessschritte hinweg - beginnend beim Brunnen bis hin zum Zapfhahn - die Versorgung mit chemisch und mikrobiologisch einwandfreiem Trinkwasser sichergestellt. Weiters wurden die Informationspflichten für Wasserversorgungsunternehmen erweitert. Dazu gehören auch Informationen zum Wassersparen und Vermeiden der Aufnahme von sogenanntem Stagnationswasser (in Leitungen abgestandenes Wasser) und vieles mehr.

Weitere Details lesen Sie auf der Informationsseite des Bundesgesundheitsministeriums

Den vollständigen Verordnungstext der neuen TrinkwV lesen Sie im Bundesgesetzblatt oder aber hier.

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