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Die Ampel-Koalition hat im Rahmen des Haushaltsstreits einen Kompromiss erzielt, der auch Auswirkungen auf Vermieter und Mieter im Bereich der Heizkostenabrechnung hat. Besonders relevant ist die geplante verstärkte Erhöhung des CO2-Preises für das Heizen mit Erdgas und Öl ab dem 1. Januar 2024.

Der Preis für den Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid (CO2) aus fossilen Energieträgern wird nach der Einigung der Bundesregierung stärker angehoben als zunächst geplant. Ursprünglich sollte die Gebühr ab dem genannten Datum von 30 Euro pro Tonne CO2 auf 40 Euro steigen. Allerdings wurde gemäß dem neuesten Beschluss der Anstieg auf 45 Euro festgelegt, und für das Jahr 2025 ist eine weitere Steigerung auf 55 Euro vorgesehen. Diese Veränderungen haben auch Auswirkungen auf die Kosten für Erdgas und Heizöl.

Nach den Berechnungen des Mercator Research Institute (MCC) wird der CO2-Preis beim Gas zum Jahreswechsel pro Kilowattstunde um 0,4 Cent steigen, beim Heizöl erhöht er sich pro Liter um 4,7 Cent. Check24 schätzt, dass ein Haushalt mit 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch im Jahr 2024 etwa 60 Euro mehr für die CO2-Abgabe zahlen muss, während für einen Musterhaushalt beim Heizöl zusätzliche Kosten von 95 Euro anfallen.

Bei vermieteten Wohnungen werden die CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Die Aufteilung erfolgt gemäß einem Gesetz, das seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist und die Kostenstaffelung über zehn Stufen regelt. Der Anteil, den Mieter tragen müssen, variiert je nach Emissionshöhe des Gebäudes zwischen fünf Prozent und 100 Prozent, wobei Vermieter den Rest übernehmen. Die Höhe des Vermieteranteils hängt dabei vom energetischen Sanierungsgrad des Gebäudes ab.

Um die anfallenden Kosten zu berechnen, stellt die Bundesregierung ein kostenloses Online-Tool zur Verfügung.

https://co2kostenaufteilung.bmwk.de/

Weitere Informationen zum Umgang mit der Co2-Steuer finden Sie hier:

Delta-t: Informationen zum Umgang mit der CO2-Steuer


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