Der Deutsche Bundestag hat in seinem Newsletter vom 17.01.2024 über Ergebnisse aus dem Energieausschuss berichtet, der sich mit dem jüngsten Regierungsbericht befasst hat. U. a. heißt es darin

Zum Heizungstausch: Der Einbau von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien werde nun noch umfassender gefördert, erklärte die Regierung. Die Grundförderung und die Boni ließen sich kombinieren bis zu einem Fördersatz von maximal 70 Prozent. Das Förderangebot zinsvergünstigter Kredite mit Tilgungszuschuss für Komplettsanierungen auf Effizienzhaus-/Effizienzgebäudeniveau bleibe unverändert erhalten (Förderrichtlinien BEG-Wohngebäude und BEG-Nichtwohngebäude), ebenso die Neubauförderung (Förderrichtlinie BEG-Klimafreundlicher Neubau des BMWSB). Alternativ könne auch weiterhin die steuerliche Förderung nach Einkommenssteuerrecht in Anspruch genommen werden.

Die Zuschüsse für den Heizungstausch können - das ist neu - bei der KfW beantragt werden. Die Investitionskostenzuschüsse für Effizienz-Einzelmaßnahmen, also für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung, sowie für Gebäudenetze, können beim BAFA beantragt werden. Der neue Ergänzungskredit kann über die Hausbank/Geschäftsbank beantragt werden. Eine Grundförderung von 30 Prozent für den Einbau neuer Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden stehe wie bislang allen privaten Hauseigentümerinnen und -eigentümern, Vermieterinnen und Vermietern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Kommunen sowie Contractoren offen.

Ebenso für alle erhältlich sei ein Emissionsminderungs-Zuschlag von 2.500 Euro pauschal für den Einbau besonders effizienter neuer Biomasseheizungen oder ein Effizienz-Bonus von fünf Prozent für bestimmte Wärmepumpen. Menschen, die in den eigenen vier Wänden leben, können demnach unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zur Grundförderung zwei Boni erhalten: Für den Austausch einer besonders ineffizienten, alten Heizung erhielten sie bis einschließlich 2028 zusätzlich einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent. Zum 1. Januar 2029 sinke der Bonus ab auf 17 Prozent, danach alle zwei Jahre um weitere drei Prozentpunkte. Neu sei eine einkommensabhängige Komponente der Heizungsförderung: Sofern das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro nicht übersteige, könnten sie einen Einkommens-Bonus von zusätzlich 30 Prozent bekommen.

Quelle: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-986754

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