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„Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG“
Auf Empfehlung der Expertenkommission hat die Bundesregierung als Reaktion auf die stark gestiegenen Energiekosten eine sog. „Gaspreisbremse“ eingeführt. Mit dem am 24.12.2022 in Kraft getretenen Gesetz sollen die Kosten für Gasbezug oder Fernwärme gedeckelt und private Haushalte und Unternehmen damit entlastet werden. Finanziert wird die Maßnahme vom Bund im Rahmen des 200-Milliarden-Euro-Abwehrschirms. Geplant sind die Preisbremsen zeitlich begrenzt bis zum 30.04.2024. Obwohl noch in 2023 verabschiedet, treten die Preisbremsen erst zum 01.03.2023 in Kraft. Um die Entlastung für das gesamte Jahr 2023 zu gewährleisten, werden die staatlichen Entlastungsbeträge rückwirkend auch für Januar und Februar angerechnet.
Weitere Informationen über die Höhe der Entlastung und Ausgestaltung der Auszahlung erfahren Sie unter nachfolgenden Link zu Informationen der Bundesregierung:
Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme | Bundesregierung 24.12.2022
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