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Neues Gesetz: Immobilien-, Wohnungs- oder Mietverwalter brauchen künftig eine entsprechende Ausbildung.
Bislang konnte sich jeder, der sich der Aufgabe gewachsen sah, ohne Nachweis entsprechender Kenntnisse als Hausverwalter betätigen. Unter dem Aspekt, mit welchen Summen ein Verwalter von Mehrfamilienhäusern hinsichtlich der Betriebskosten, der Instandhaltung und der Rücklagen zu tun hat, war es für viele doch erstaunlich, dass die Ausübung dieser Tätigkeit bislang hürdenfrei möglich war. Angesichts der umfangreichen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse, die eine qualifizierte WEG- und Mietverwaltung heute erfordert, haben professionelle Vertreter der Branche schon lange eine Berufszugangsbeschränkung gefordert. Hierauf hat der Gesetzgeber nun reagiert. Auf Basis der Bundestags-Drucksache 18/12831 vom 21.06.2017 hat die Bundesregierung am 22.06.2017 ein Gesetz über Berufszugangsvoraussetzungen für Immobilien-, Wohnungs- oder Mietverwalter beschlossen. Die neue Rechtsnorm sieht auch die Einführung einer Berufshaftpflichtversicherung vor. Lediglich der in 2016 noch beabsichtigte Sachkundenachweis für bereits aktive Verwalter wurde wieder fallen gelassen. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) sieht seine Forderungen mit dem neuen Gesetz weitestgehend erfüllt, wird aber weiterhin auf die Einführung eines Sachkundenachweises drängen. Der DDIV hat hierzu am 23.06.2017 in seinem Internetauftritt einen Beitrag gepostet, den Interessierte nachlesen können.Verwandte Beiträge:
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