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Wasserhahn fließt

„Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“

Zur Abfederung der hohen Energiepreise wird auf Erdgaslieferungen und Fernwärme ab Oktober 2022 ein niedrigerer Mehrwertsteuersatz angewendet. Der Bundestag beschloss am 30.09.2022, dass der Steuersatz wegen der Energiekrise vorübergehend von 19 auf 7 Prozent gesenkt wird. Die Regelung soll bis Ende März 2024 gelten. Die Senkung wird vollumfänglich an die Verbraucher weitergegeben, indem sich der Bruttopreis um den entsprechenden Anteil verringert.

Die Bundesregierung erwartet, dass die Unternehmen die Steuersenkung eins zu eins an die Verbraucher weitergeben, da die Umsatzsteuer als indirekte Steuer darauf angelegt ist, von den Unternehmen grundsätzlich an die Verbraucher weitergegeben zu werden.

Ursprünglich war die Umsatzsteuersenkung als Ausgleich für die geplante Gasumlage gedacht, um angeschlagene Gasimporteure zu stützen. Angesichts der weiter zuspitzenden Lage an den Gasmärkten hat die Bundesregierung jedoch einen neuen Abwehrschirm auf den Weg gebracht, um die steigenden Energiekosten und deren Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abzufedern.

Zusätzlich können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und sozialversicherungsfrei eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro gewähren. Diese Prämie ist Teil des dritten Entlastungspakets und befristet vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024. Der großzügige Zeitraum gibt den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Flexibilität bei der Gewährung der Prämie.

Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und kann auch in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden. Die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung wird dahingehend ergänzt, dass die Inflationsausgleichsprämie bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen angerechnet wird.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesregierung:

Kabinett beschließt Steuersenkung auf Gas | Bundesregierung 26.10.2022


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