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Angesichts der immensen Belastung für Millionen von Haushalten, die ihre Heizung mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern betreiben (siehe Aufstellung in Tabelle Energieträger), hat die Bundesregierung am 30. März 2023 zusammen mit den Ländern ein bedeutendes Hilfspaket in Höhe von insgesamt 1,8 Milliarden Euro beschlossen.

Wer kann von den Härtefallhilfen profitieren?

Die Härtefallhilfen sind für Privathaushalte vorgesehen, die im Jahr 2022 nicht leitungsgebundene Energieträger gekauft haben und sich nun mit einer enormen Steigerung der Heizkosten konfrontiert sehen. Die Anträge können online gestellt werden und müssen bis spätestens 20. Oktober 2023 eingereicht sein. Dabei können auch Haushalte mit gemischter Beheizung sowohl über Leitungs- als auch Nichtleitungsgebundene Energieträger eine Teilhabe beantragen, wobei nur die Kosten für den nicht leitungsgebundenen Energieträger berücksichtigt werden.

Wie hoch ist die finanzielle Entlastung?

Die Höhe der Härtefallhilfen richtet sich nach dem Preis, zu dem die Energieträger im Jahr 2022 erworben wurden, im Vergleich zu den Referenzpreisen aus dem Vorjahr. Nur Kosten, die das Doppelte der Referenzpreise übersteigen, kommen für die Erstattung in Frage. Dabei können Haushalte zwischen 100 Euro und maximal 2.000 Euro erstattet bekommen. Es ist zu beachten, dass Hilfen unter 100 Euro nicht ausgezahlt werden.

Welche Referenzpreise gelten für die einzelnen Energieträger?

Der folgenden Tabelle können die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger für das Jahr 2021 entnommen werden. Sie beziehen sich auf den durchschnittlichen Preis, den private Haushalte im Jahr 2021 für diese Energieträger bezahlen mussten. Die Referenzpreise wurden gemeinsam von Bund und Ländern ermittelt.

ENERGIETRÄGER REFERENZPREIS FÜR 2021
Heizöl 0,71 Euro/l inkl. USt
Flüssiggas 0,57 Euro/l inkl. USt*
Holzpellets 0,24 Euro/kg inkl. USt
Holzhackschnitzel 0,11 Euro/kg inkl. USt**
Holzbriketts 0,28 Euro/kg inkl. USt
Scheitholz (inkl. Stammholz) 85 Euro/RM inkl. USt*** RM=Raummeter*
Kohle/Koks 0,36 Euro/kg inkl. USt

* Hinweis: Ein Kubikmeter (m³) gasförmiges Flüssiggas entspricht 3,95 Litern flüssigem Flüssiggas. Ein Liter flüssiges Flüssiggas entspricht 0,25 m³ gasförmigem Flüssiggas. Der Brennwert von flüssigem Flüssiggas beträgt rd. 7,11 kWh pro Liter.

** Hinweis: Ein Kubikmeter (m3) Holzhackschnitzel hat ein Gewicht von rd. 230 kg.

*** Hinweis: Scheitholz wird mitunter auch in Festmeter bzw. Schüttraummeter angegeben. Ein Raummeter entspricht 0,7 Festmeter bzw. 1,4 Schüttraummeter.

Wie erfolgt die Antragstellung und wer ist dafür zuständig?

Die Anträge für die Härtefallhilfen können in den meisten Bundesländern seit dem 8. Mai 2023 über das Onlineportal "Brennstoffhilfe - Rechner" eingereicht werden.

In Bayern erfolgt die Antragstellung ab dem 15. Mai 2023 über das Antragsportal Bayerische Energie-Härtefallhilfe, während in Nordrhein-Westfalen die Seite heizkostenhilfe.nrw zuständig ist.

In Berlin können Anträge seit dem 31. Januar 2023 ausschließlich digital über die Webseite der Investitionsbank Berlin (IBB) gestellt werden.

Verantwortlich für die rechtzeitige Antragstellung ist der Betreiber der Heizungsanlage. Nach Erhalt der staatlichen Bezuschussung müssen Vermieter und Verwalter die Entlastungsbeträge transparent an die Bewohner weitergeben, üblicherweise über die jährliche Heizkostenabrechnung.

Was sollten Vermieter und Verwalter beachten?

Es besteht die Verpflichtung, die staatliche Bezuschussung an die Bewohner weiterzureichen. Das geschieht üblicherweise im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung.

Es wird empfohlen, die Anträge möglichst zeitnah einzureichen, da die Bearbeitung in der Reihenfolge des Eingangs erfolgt und die Mittel begrenzt sind.

Die Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger sollen eine spürbare Entlastung für Millionen von Bürgern bringen und helfen, die enormen Heizkosten in den Griff zu bekommen. Eine transparente Abwicklung der Anträge und zügige Auszahlung stehen dabei im Fokus, um die finanziellen Belastungen der betroffenen Haushalte zu mindern.


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