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Am 23.03.2020 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zu einer tiefgreifenden Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes sowie zur Anpassung des Mietrechts beschlossen. Unter anderem sollen damit die WEG-Verwaltung vereinfacht und der Ausbau der Elektromobilität gefördert werden. Der verabschiedete Gesetzentwurf des WEMoG (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz)“ entspricht weitestgehend dem im Januar vorgelegten Referentenentwurf und wird nun zur weiteren Beratung und Beschlussfassung dem Bundestag vorgelegt. Verwalter-Fachverbände rechnen trotz der Corona-Krise noch im Sommer 2020 mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens. Das Gesetz soll dem Entwurf zufolge zu Beginn des zweiten Kalendermonats nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Allerdings gehen die Meinungen über den Gesetzentwurf weit auseinander. In einem offenen Brief an das Bundesjustizministerium üben gleich vier Verbraucherverbände heftige Kritik an den beabsichtigten Änderungen. Darin ist u. a. die Rede von einer „Entmachtung der Wohnungseigentümer“ und einer „Schieflage der Machtverhältnisse“. Bemängelt wird vor allem, dass Verwalter demnach wesentliche umfangreichere Entscheidungsbefugnisse erhalten sollen als bislang, die Eigentümer jedoch auch für mangelhafte Verwaltungsleistungen vollumfänglich aufkommen sollen. Auch könne sich nicht mehr der einzelne Eigentümer zur Wehr setzen, sondern nur noch der Eigentümerverband in seiner Gesamtheit.

Wer sich dafür interessiert, was der Gesetzgeber an Neuerungen beabsichtigt kann hier den Gesetzentwurf nachlesen.

Wen interessiert, was der Bauherren-Schutzbund (BSB), der Verein Deutscher Wohnungseigentümer (VDWE), der Verband Wohneigentümer (VWE) und Wohnen im Eigentum (WiE) an dem Gesetzentwurf konkret bemängeln kann dies hier nachlesen.


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