Genehmigungs- und Weiterbildungspflicht bei Immobilienmakler- / Wohnungsvermittlungstätigkeit
Verwalter von Sondereigentum, die in Vollmacht für Eigentümer auch Mietverträge abschließen, gelten nach herrschender Rechtsmeinung als Immobilienmakler. Die Ausübung dieser Tätigkeit ist seit der Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung im Jahre 2018 gemäß § 34c Gewerbeordnung genehmigungspflichtig und weiterbildungspflichtig. Der Verstoß gegen die Auflagen kann mit Bußgeld...