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Wasserhahn fließt

Die von der Deutschen Bundesregierung beschlossenen kurzfristig wirksamen Energiesparmaßnahmen (EnSikuMaV) werden bis zum 15. April 2023 verlängert. Ursprünglich war die Regelung für sechs Monate gültig und wäre damit am 28. Februar 2023 ausgelaufen.

In der Verordnung sind Maßnahmen beschrieben, die kurzfristig zur Einsparung von Energie beitragen sollen. Unter anderem sind dies die Absenkung der Mindesttemperatur in Arbeitsstätten um ein Grad Celsius sowie die Festlegung einer Höchsttemperatur von 19 Grad in öffentlichen Arbeitsstätten. Die Beheizung von privaten Swimmingpools ist darin genauso untersagt wie auch die Beheizung von Gemeinschaftsflächen, die nicht dauerhaft besetzt sind. Zudem wird empfohlen, die Warmwassertemperatur auf das hygienisch erforderliche Minimum zu reduzieren und an Verbrauchsstellen, die ausschließlich zum Händewaschen dienen, komplett abzuschalten.

Begründet wird die Verlängerung der Maßnahmen vom Kabinett damit, dass der Energieverbrauch weiterhin gesenkt werden muss.

„Denn die früheren russischen Energielieferungen können noch nicht vollständig durch andere Lieferquellen und erneuerbare Energien ersetzt werden. Auch wenn die Gasspeicher aktuell gut gefüllt sind, ist eine Notsituation nicht vollständig auszuschließen.“

Der Bundesrat hat der Zweiten Verordnung zur Änderung der Kurzfristen­ergie­versorgungs­sicherungs­maßnahmen­verordnung (EnSikuMaV) auf seiner Sitzung am 10.02.2023 zugestimmt (Drucksache 6/23).


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